Der Kirchenvorstand hat folgende Regelung bezüglich Aussetzen unserer Gottesdienste beschlossen:
Beim Aussetzen unserer Gottesdienste gilt der Montag als Stichtag. Das heißt, dass der Inzidenzwert rückwirkend 7 Tage unter 50 liegen muss, so dass am darauffolgenden Sonntag dann ein Gottesdienst stattfinden könnte.
Wir hoffen auf schnell sinkende Inzidenzzahlen und hoffentlich bald wieder präsenten Gottesdiensten.