Aktuelle Regelung für Gottesdienste

Der Kirchenvorstand hat folgende Regelung bezüglich Aussetzen unserer Gottesdienste beschlossen:

Beim Aussetzen unserer Gottesdienste gilt der Montag als Stichtag. Das heißt, dass der Inzidenzwert rückwirkend 7 Tage unter 50 liegen muss, so dass am darauffolgenden Sonntag dann ein Gottesdienst stattfinden könnte.

Wir hoffen auf schnell sinkende Inzidenzzahlen und hoffentlich bald wieder präsenten Gottesdiensten.

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