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Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

Kirchengemeinde  Exten-Hohenrode

1. Leitbild

 

Wir glauben, dass alle Menschen als Ebenbilder Gottes geschaffen sind. Das verpflichtet uns, die Freiheit und Würde aller Menschen zu schützen und besonders auf die zu achten, für die wir zuständig sind. Unsere Kirche muss ein sicherer Raum sein, in dem christliche Gemeinschaft gelebt werden kann.

Diese Werte leiten uns in unserem Handeln gegenüber allen Menschen, denen wir in unserer Arbeit begegnen, ganz besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen und Seelsorge- und Beratungssituationen.

 

Die Kirchengemeinde Exten-Hohenrode verpflichtet sich dazu,

 

-  stets für die Rechte und das Leben von Menschen einzutreten

-  sie mit Respekt und Achtung zu behandeln

-  keine Toleranz gegenüber sexualisierter Gewalt zu zeigen

-  Transparenz bei der Aufarbeitung zu verwirklichen

-  eng mit dem Kirchenkreis Grafschaft Schaumburg zusammen zu arbeiten

 

-  die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt         vom 18.10. 2019 und die Grundsätze für die Prävention, Intervention Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 26.01.2021 zu befolgen

 

 

2. Begriffsbestimmungen

 

- sexualisierte Gewalt

bedeutet, dass Sexualität benutzt wird, um Gewalt auszuüben. Deshalb handelt es sich um den Oberbegriff für eine spezielle Form von Gewaltausübung und Machtmissbrauch.

 

Sexualisierte Gewalt ist dabei jedes Verhalten, das alters- und geschlechtsunabhängig die Intimsphäre verletzt und gegen den Willen der betroffenen Person geschieht, oder unter Umständen, in denen diese aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, sprachlichen oder geistigen Unterlegenheit und unter Ausnutzung einer Machtposition nicht zustimmen kann.

 

- Grenzverletzungen

sind nicht objektiv definiert. Jede Person bestimmt selbst, wo ihre Grenze verläuft.

Grenzverletzungen erfordern deshalb unsere sensible Wahrnehmung.

Beispiele: verbale  anzügliche oder abwertende Bemerkungen, grenzverletzende Berührungen, sexualisierte Sprache (digital oder analog), Lieder, Videos oder Kunstwerke

Grenzverletzende Situationen können unabsichtlich entstehen und sollen deswegen offen und wertschätzend besprochen werden können.

 

- Übergriff

Übergriffe erfolgen absichtlich. Abwehrende Reaktionen werden missachtet (z.B. bei einer Umarmung) . Hier beginnt Machtausübung.

 

- Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch umfasst alle strafrechtlichen Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach StGB 174ff.

 

Bei allen Fällen sexuellen Missbrauchs oder Verdachts auf diesen besteht für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen die unbedingte Informationspflicht gemäß Interventionsplan des Kirchenkreises Grafschaft Schaumburg.

Auch Vorkommnisse im digitalen Raum sind besonders zu beachten.

 

Beispiele für sexuellen Missbrauch

- Vergewaltigung

- sexuelle Nötigung

- die Förderung sexueller Handlung Jugendlicher

- exhibitionistische Handlungen

- das Erstellen und Verbreiten von Fotos von Menschen in sanitären Einrichtungen

- das Verbreiten von kinder- und jugendpornographischen Inhalten

 

 

3. Risiko-/Ressourcen-Analyse      (RRA)

 

 Eine Risikoanalyse ist  eine sorgfältige Untersuchung der Bereiche, in denen Menschen durch sexualisierte Gewalt Unrecht erfahren könnten. Sie dient dazu, festzustellen, ob genügend Vorsorge getroffen wurde.

 

Erstmals im Juni 2023 wurde eine Risiko-Ressourcen-Analyse  vom Gemeinde leitenden Gremium durchgeführt und im Februar 2026 überprüft. Die Ergebnisse der RRA unserer Kirchengemeinde liegen diesem Schutzkonzept zugrunde, das im Mai 2026 nochmals überarbeitet wurde.

 

Ansprechpartner  für Betroffene sind die Mitglieder des Gremiums.

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende haben die Basisschulung „Prävention sexualisierte Gewalt“ absolviert und nehmen an evtl. weiteren Fortbildungen teil.

Evaluierungen  sollen alle 2 Jahre vom kirchenleitenden Gremium vorgenommen werden. Zuständig ist z.Zt. Frau Alheides Wolter.

 

4. Personalverantwortung

 

Die Kirchengemeinde Exten- Hohenrode sorgt für ein Arbeitsklima, in dem Grenzen Schutzbefohlener und aller Mitarbeiter*innen geachtet werden und Grenzüberschreitungen besprochen werden können.

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der KG Exten- Hohenrode absolvieren eine Basisschulung Prävention sexualisierter Gewalt. Die Teilnahme wird dokumentiert.

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen erhalten den Verhaltenskodex und den Krisen-Interventionsplan des Kirchenkreises und erklären mit einer Verpflichtungserklärung, diese zu befolgen.

Bei Neueinstellungen wird das Thema „Prävention sexualisierte Gewalt“ angesprochen und das Schutzkonzept ausgehändigt.Das Schutzkonzept ist für alle Gemeindemitglieder  auf der Internetseite der KG Exten- Hohenrode einsehbar.

5. Verhaltenskodex/ Selbstverpflichtung

 

Unser Glaube, dass alle Menschen als Ebenbilder Gottes geschaffen sind, verpflichtet uns, die Würde aller Menschen zu schützen. Insbesondere unsere christliche Gemeinschaft soll ein sicherer Raum sein und der Glaube als stärkende und Mut machende Kraft erlebt werden.

Mit dieser Haltung begegnen wir besonders den Menschen, für die wir zuständig sind und die sich uns anvertrauen.

 

Wir verpflichten uns zu folgendem Verhalten:

 

- Unsere Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Würde und Persönlichkeit jedes Menschen.

 

- Wir nehmen jede Art von Gewalt/sexualisierter Gewalt bewusst war. Ihre Verhinderung hat oberste Priorität. Anschuldigungen und Verdächtigungen werden mit Hilfe des Kriseninterventionsplanes bearbeitet.

 

- Wir als haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende reflektieren unser  Verhalten und werden uns unserer Grenzen bewusst. Wir arbeiten mit kommunalen und staatlichen Stellen (Jugendämter, Polizei) zusammen, zu unserem eigenen Schutz und  zum Schutz der Menschen, die Hilfe suchen.

 

- Wir respektieren in unseren Begegnungs- und Arbeitssituationen die individuellen Grenzen jeder Person.

 

- Wir beziehen aktiv Position gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten in Form von körperlicher, verbaler oder seelischer Gewalt.

 

 

 

 

 

Verpflichtungserklärung

 

Die Inhalte des Verhaltenskodexes habe ich verstanden und verpflichte mich zur Einhaltung.

 

 

 

 

Ort, Datum , Unterschrift der/des Mitarbeitenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6. Krisen- und Interventionsplan

 

I            Es besteht ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt.

 

II         Zuhören, Gauben schenken, ernst nehmen,evtl. Notizen anfertigen und sicher aufbewahren.

 

            ~          Keine direkte Konfrontation des/der Beschuldigten mit der Vermutung

            ~          nichts auf eigene Faust unternehmen

            ~          keine eigenen „Ermittlungen“

            ~          evtl. Beratung durch landeskirchliche Fachberatung                                                                       (https://praevention.landeskirche-hannovers.de)

 

III       Der/die Superintendent/in (oder Stellvertretung) wird informiert.

            Herr Schefe Tel. 0151 52937091

 

            Dieser ist verantwortlich für die Plausibilitätsprüfung und Einschätzung der         Gefährdungslage und meldet den Verdachtsfall an die Landeskirche und an den/die        Regionalbischof/bischöfin.

            Er/sie organisiert in Absprache  mit den o.g. Personen eine Begleitung und Seelsorge für die             Betroffenen und Beschuldigten und regelt in Abstimmung mit dem LKA die interne       Information der betroffenen kirchlichen Gremien.

 

IV       Das Landeskirchenamt (LKA) verständigt die zuständige Staatsanwaltschaft,

            veranlasst die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und eine Untersagung der   Dienstausübung, wirkt ggf. auf Kündigung oder eine Untersagung der weiteren Mitarbeit   hin.     

 

V         LKA, Fachstelle Sexualisierte Gewalt, Pressestelle und Superintendent/ in

            stimmen nach Bedarf das weitere Vorgehen ab, z.B. den Umgang mit den Medien,          Ermutigung weiterer Betroffener, sich zu melden, Rehabilitation bei unbegründetem   Verdacht).

           

 

7. Vorgehen bei Verdachtsfällen

 

Um Handlungssicherheit im Verdachtsfall zu geben, gilt für die Kirchengemeinde Exten-Hohenrode der im Kirchenkreis verbindliche Krisen-und Interventionsplan. Dieser nimmt die Vorgaben des Krisen- und Interventionsplanes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers auf:

 

- Ruhe bewahren, zuhören, Glauben schenken, sich selbst Unterstützung holen

- Persönliche Reflexion, ggf. kollegiale Beratung

- Beobachtungen notieren (sicher aufbewahren)

- nichts auf eigene Faust unternehmen

- keine direkte Konfrontation der beschuldigten Person

- keine eigenen Ermittlungen oder Befragungen

- keine übereilten Aktionen

- Superintendent benachrichtigen (es sei denn, er ist der Beschuldigte, dann an die          Fachberatungsstelle wenden )

- ggf. Begleitung der Betroffenen und des Umfeldes (nach Absprache im Krisenstab)

 

 

8. Beschwerdeverfahren

 

Wir betrachten Beschwerden als Impuls für die Weiterentwicklung unserer Arbeit.

Personen werden wegen einer Beschwerde niemals benachteiligt, diffamiert oder unter Druck gesetzt.

 

Ansprechpersonen sind alle hauptamtlich Mitarbeitenden und die Mitglieder des kirchenleitenden Gremiums.

Beschwerden werden ernst genommen, konsequent und transparent bearbeitet und dokumentiert.

Betroffene können sich telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder App oder im persönlichen Gespräch an uns wenden.

 

 

9. Prävention und Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Gremiumsmitglieder und Ehrenamtlichen nehmen an evtl.  angebotenen Fortbildungen teil.

 

Kooperationen sind möglich mit:

- Superintendent des Kirchenkreises Grafschaft Schaumburg

- Kinderschutzbund Rinteln

- Diakonisches Werk Rinteln

- Fachstelle sexualisierte Gewalt: www.praevention.landeskirche-hannovers.de

-BASTA (Mädchen/Frauenberatungsstelle) Stadthagen (05721-91048)

 

 

Im Gemeindebrief wird unter dem Stichwort „Prävention sexualisierter Gewalt“ auf die Homepage der Kirchengemeinde hingewiesen (www.kirche-exten-hohenrode.de) .

Hier kann man das Schutzkonzept nachlesen, dass mindestens alle 2 Jahre überprüft und aktualisiert wird.

 

 

 

 

 

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